1. Geltungsbereich
Die nachfolgenden Bestimmungen (nachfolgend "AGB" genannt) gelten für den Eintrag in das Branchenbuch ,,berliner-verzeichnis.de" der HXT GmbH (nachfolgend Betreiber genannt). Die Eintragung erfolgt ausschließlich auf der Grundlage dieser AGB.
Der Betreiber informiert seine Kunden unverzüglich über Änderungen der AGB. Äußert sich der Kunde auf diese Änderungsanzeige nicht innerhalb von 10 Werktagen schriftlich, so gelten die AGB als in der geänderten Form akzeptiert.
2. Vertragsgegenstand
Der Betreiber bietet unter dem regionalen Branchenbuch ,,berliner-verzeichis.de
kostenlose und kostenpflichtige Eintragsservices an:
- Kostenfreier Grundeintrag in dem regionalen Branchenbuch im Internet ,,berliner-verzeichnis.de´´ mit Firmenbezeichnung, Rubrik, Branche, Anschrift, Telefonnummer, Faxnummer, Webseite etc.
- Kostenpflichtiger "Business"-Eintrag in dem regionalen Branchenbuch im Internet ,,berliner-verzeichnis.de´´ mit dem Grundeintrag gemäß Ziffer 1. Darüber hinaus erhält der Auftraggeber die Möglichkeit zusätzliche
Branchenzuordnungen, Produktnamen, Schlüsselwörter sowie
Bilder zu veröffentlichen. Das Hauptaugenmerk liegt auf der optischen Hervorhebung innerhalb der Branchensuche und besseren Platzierung als vergleichbare Firmen (anhand von Suchkeyword). Darstellung des Firmenlogos in der Suchübersicht. Ebenso wird keine Fremdwerbung in dem Inserat angezeigt.
Der Auftraggeber erklärt sich ausdrücklich damit einverstanden,
dass der Betreiber die hier geregelte Leistung auch unter einer
anderen Domain erbringen kann, sofern die Wirksamkeit des
Werbeeintrages dadurch nicht unangemessen beeinträchtig wird.
3. Auftragsabwicklung
- Der Betreiber übersendet dem Auftraggeber zusammen mit der
Auftragsbestätigung die persönlichen Zugangsdaten per Brief oder Email, mit denen der Auftraggeber die Informationen über sein Unternehmen in die Datenbank
einbringen kann.
Die Freischaltung des "Business-Eintrags" des Auftraggebers erfolgt
nach Eingang des Rechnungsbetrages für das erste Vertragsjahr.
- Der Auftraggeber kann im Verlaufe der Vertragszeiten seine
Daten ändern oder ergänzen, allerdings nur im Rahmen der
Festlegung gemäß Ziffer 2.2 .
- Der Betreiber behält sich vor, die Daten des Auftraggebers auf
ihre Richtigkeit zu überprüfen. Der Betreiber wird den Auftraggeber
auf etwaige Unstimmigkeiten hinweisen und eine Klärung zusammen
mit dem Auftragnehmer durchführen.
- Der Auftraggeber erklärt sich ausdrücklich damit einverstanden,
dass seine an den Betreiber übermittelten Daten elektronisch erfasst,
gespeichert und verarbeitet werden. Der Auftraggeber stimmt einer
Weitergabe der Daten an Dritte ausdrücklich zu.
4. Beginn, Dauer und Kündigung des Vertrages
- Der Vertrag wird wirksam mit der Annahmebestätigung des
Betreiberes und wird auf die Dauer von zwei Jahren fest
abgeschlossen. Der Vertrag verlängert sich jeweils um ein Jahr,
wenn er nicht spätestens 2 Monate vor Ablauf schriftlich
gekündigt wird.
-
Die Leistungsverpflichtung des Betreiberes zur Freischaltung der
Daten des Auftraggebers beginnt ab dem dritten Tag nach Eingang
des Rechnungsbetrages für das erste Vertragsjahr bei dem Betreiber,
so dass der Vertrag zwei Jahre nach diesem Stichtag endet, sofern
eine fristgerechte Kündigung erfolgte.
-
Nachträglich wird darauf hingewiesen, dass der Betreiber gegenüber
dem Auftraggeber eine sonstige Leistung im umsatzsteuerlichen
Sinne erbringt, so dass die Leistungserfüllung durch den Betreiber
erstmals nach Ablauf von zwei Jahren nach der Freischaltung
erfolgt ist.
-
Die Kündigung aus wichtigem Grund bleibt von den vorstehenden
Regelungen unberührt.
5. Vergütung für Business-Eintrag
Die Vergütung betrifft nur den extra ausgewiesenen Premium-Service ,,Business-Eintrag´´, der Standardeintrag ist
kostenfrei.
- Der Betreiber hat für seine Leistung gemäß Ziffer 2.2. (Business-Eintrag) gegenüber
dem Auftraggeber einen Anspruch auf eine Vergütung in Höhe von 19
Euro pro Monat, also 348 Euro pro Jahr, jeweils zuzüglich
gesetzlicher Mehrwertsteuer.
-
Die Vergütung ist jährlich im Voraus zu entrichten. Es wird
nochmals darauf hingewiesen, dass die Freischaltung erst nach
Zahlungseingang für das erste Jahr erfolgt.
6. Haftung
- Der Betreiber haftet nur im Falle von Vorsatz und grober
Fahrlässigkeit.
-
Der Betreiber haftet nicht für die Richtigkeit der Daten des
Auftraggebers.
7. Wartungsarbeiten
Der Betreiber ist berechtigt, Wartungsarbeiten an Servern und Datenbanken durchzuführen. Sie ist bemüht, Störungen der Leistungen so gering wie möglich zu halten. Bei entsprechenden Beeinträchtigungen besteht kein Anspruch auf Herabsetzung der Vergütung, Kündigung des Vertrages oder Geltendmachung von Ersatzansprüchen.
8. Fremde Inhalte
- Der Inserent trägt die alleinige Verantwortung für die Inhalte der Einträge. Der Nutzer steht dafür ein, dass die von ihm zur
Verfügung gestellten Inhalte (insbesondere Text- und Bilddateien) keine gesetzlichen Regelungen und/oder Rechte Dritter
verletzen.
- Der Betreiber macht sich die Inhalte der Inserenten nicht zu Eigen. Es findet keine regelmäßige Kontrolle der Inhalte statt.
9. Freistellung
Der Nutzer stellt den Betreiber von sämtlichen Ansprüchen Dritter, die diese im Zusammenhang mit den veröffentlichten Inhalten
gegen den Betreiber geltend machen, frei. Der Nutzer übernimmt sämtliche Kosten, die dem Betreiber in diesem Zusammenhang
entstehen, einschließlich aller Rechtsanwalts- und Gerichtskosten.
10.Schlussbestimmungen
- Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der
Schriftform. Dies gilt auch für Änderung des
Schriftformerfordernisses. Mündlich getroffene Vereinbarungen
bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Bestätigung in Schriftform.
Mündliche Nebenabredungen sind nicht getroffen.
- Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam, nichtig oder
undurchführbar sein, wird dadurch die Wirksamkeit des Vertrages im
Übrigen nicht betrofffen. In einem solchen Falle sind die
Vertragsparteien verpflichtet, die etwa unwirksame, nichtige oder
undurchführbare Bestimmung zu ersetzen, die ihrem Inhalt nach der
unwirksamen, nichtigen oder undurchführbaren Bestimmung am
nächsten kommt.
- Die Regelungen in Ziffer 2 gilt sinngemäß für den Fall, dass
dieser Vertrag eine Lücke enthält.
- Nachträglich wird darauf hingewiesen, dass dieser Vertrag nicht
den Regelungen §312b (Fernabsatzverträge) BGB unterliegt, da die
vertragsparteien beide Unternehmer sind.
-
Sofern zulässig, wird Berlin als Gerichtsstand vereinbart. Im
Übrigen verbleibt es bei dem gesetzlichen Gerichtsstand.